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Überstunden oder Überzeit - der «kleine» Unterschied

Im Volksmund spricht man häufig einfach von Überzeit. Und meint damit meistens die Überstunden. Gibt es da überhaupt einen Unterschied? Ja, den gibt es. Sieh dir dazu dieses Erklärvideo an.

Eine Rolle spielt die wöchentliche Höchstarbeitszeit, welche für deinen Betrieb gilt. Diese beträgt entweder 45 oder 50 Stunden pro Woche.

 

Vereinfacht gesagt, sind es 45 Stunden für Industrie, Dienstleistungsbetriebe und grosse Detailhandelsbetriebe (Büroangestellte, technische und andere Angestellte, sowie Detailhandel mit >50 Angestellten).

 

Für Gewerbebetriebe und alle anderen sind es 50 Stunden (Detailhandel mit <50 Angestellten, auf dem Bau, im Gastgewerbe und im Gesundheitswesen - soweit überhaupt dem ArG unterstellt). 

 

Als industrielle Betriebe gelten insbesondere Betriebe mit fester Anlage für die Herstellung, Verarbeitung oder Behandlung von Gütern oder Energie,

sofern die Arbeit serienmässig verrichtet und mindestens sechs Angestellte beschäftigt werden,

oder die Arbeitsweise wesentlich automatisiert ist,

oder der Angestellte wesentlichen Gefahren ausgesetzt ist (siehe Wegleitung zu Art. 5 ArG). 

 

Unser Arbeitsgesetz ist sehr komplex. Fast zu jeder Regelung gibt es auch eine Ausnahme. Wenn du nicht sicher bist, welche Regelung für dich/deinen Betrieb gilt, wende dich ans Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (dies gilt für den Kanton Bern - je nach Kanton heisst das zuständige Amt ev. anders).