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Lohn bei Unfall

Wer ist gegen Unfälle versichert?

Alle Mitarbeiter sind obligatorisch gegen Berufsunfälle zu versichern. Alle Mitarbeiter, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind zudem gegen Nichtberufsunfälle zu versichern. Wer weniger arbeitet, muss sich gegen Nichtberufsunfälle selber versichern, zum Beispiel bei der privaten Krankenkasse. Es empfiehlt sich, vertraglichst möglichst genau zu regeln, ob der Mitarbeiter mehr oder weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet - sonst kann es passieren, dass er zwar NBU-Abzüge hat, sein Unfall aber am Ende trotzdem nicht gedeckt ist. Dazu ein kleiner Exkurs:

 

Die Versicherung stellt bei unregelmässig tätigen Mitarbeitern nachträglich auf den gearbeiteten Wochendurchschnitt während der letzten 3 oder 12 Monate vor dem Unfall ab, wobei die für den Mitarbeiter günstigere Variante zählt. Berücksichtigt werden nur Wochen, in denen der Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hat, weil sein Wochendurchschnitt sonst ungerechtfertigt tief ausfallen würde. Ausfallstunden wegen Krankheit oder Unfall werden ebenfalls berücksichtigt. Die NBU-Deckung ist dann gegeben, wenn die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mindestens 8 Stunden erreicht, oder wenn die Wochen mit mindestens 8 Arbeitsstunden überwiegen. Das hat das Bundesgericht entschieden.

 

Hier ein Beispiel über den Zeitraum von 3 Monaten:

Woche 1

Woche 2

Woche 3

Woche 4

Woche 5

Woche 6

Woche 7

Woche 8

Woche 9

5 Stunden

8 Stunden

9 Stunden

-

4 Stunden

5 Stunden

8 Stunden

-

9 Stunden

Total 48 Stunden


Schritt 1: Wochendurchschnitt (nur Wochen mit Beschäftigung)

48 : 7 = 6.85 Stunden

Das reicht nicht für eine NBU-Versicherung, deshalb kommt jetzt noch Schritt zwei zur Anwendung.

 

Schritt 2: Verhältnis der Wochen

Das Verhältnis ist 4 zu 3 zugunsten des Mitarbeiters. In 4 von 7 Wochen hat er 8 Stunden oder mehr gearbeitet und ist daher NBU-versichert. 

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes bei Unfall

Der Versicherungsschutz beginnt gleichzeitig mit dem Arbeitsvertrag. Der BU-Schutz endet mit Vertragsende. Der NBU-Schutz endet erst 31 Tage nach Vertragsende, bzw. 31 Tage, nachdem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (sogenannte Nachdeckung). Mittels Abredeversicherung kann der Mitarbeiter zu seinen Lasten die Nachdeckung auf insgesamt 6 Monate verlängern (zum Beispiel bei unbezahltem Urlaub). ALV-Bezüger sind automatisch bei der SUVA gegen Unfälle versichert. 

Wie sieht die Lohnfortzahlung bei Unfall aus?

Die Unfalltaggelder setzen am 3. Tag ein. Das heisst, du als Arbeitgeber bezahlst dem Mitarbeiter den Lohn für den Unfalltag (egal, ob der Unfall am Vormittag oder am Abend stattfand) sowie für die zwei auf den Unfall folgenden Kalendertage zu mindestens 80 % brutto. So viel sagt das Gesetz, nämlich Art. 324b, OR. Die meisten Arbeitgeber bezahlen für diese 3 Tage jedoch den vollen Lohn. Das macht für mich Sinn, denn so kann administrativer Aufwand umgangen werden. Zudem: wenn der Unfall erst nach der Arbeit passiert ist, wäre es sicher nicht richtig, dem Mitarbeiter für den Unfalltag den Lohn zu kürzen. Ein Unfall ist zudem oftmals weniger umstritten als eine Krankheit (Thema «blau machen»). 

 

Sobald die Taggelder einsetzen, erhält der Mitarbeiter durch die Versicherung 80 % Lohn, bis er wieder gesund ist, die IV-Leistungen einsetzen oder der Mitarbeiter stirbt. Es steht dir als Arbeitgeber natürlich frei, weiterhin den vollen Lohn zu bezahlen. Wirtschaftliche Gründe sprechen dagegen. Deine Marktfähigkeit als Unternehmen dafür. Wenn du den vollen Lohn zahlst, solltest du aber eine Klausel zum Nettolohnausgleich ins Personalreglement aufnehmen, weil dein verunfallter Mitarbeiter sonst ab Einsetzen der Taggelder netto plötzlich mehr verdient, als wenn er arbeiten würde. 

 

Handelt es sich um einen nicht versicherten NBU-Fall (Mitarbeiter, der weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet), musst du die Lohnfortzahlung gemäss Art. 324a, OR selber leisten. 

Maximale Höhe des UVG-Taggeldes

Versichert ist grundsätzlich 80 % des Jahreslohnes brutto. Der versicherte Lohn ist jedoch plafoniert, weshalb sich eine Zusatzversicherung lohnt, die den darüber liegenden Teil des Lohnes abdeckt:

Wann ist es BU und wann NBU?

Berufsunfälle passieren während der Arbeitszeit, Nichtberufsunfälle in der Freizeit oder auf dem Arbeitsweg (Ausnahme: bei nicht NBU-versicherten Mitarbeitern gilt der Unfall auf dem direkten, sprich ununterbrochenen Arbeitsweg als Berufsunfall. Der Arbeitsweg gilt auch dann noch als ununterbrochen, wenn der Mitarbeiter auf dem üblichen Nachhauseweg noch schnell seine Tageseinkäufe erledigt). Die Trennung ist nicht immer ganz scharf. Hier einige Fälle, die häufig zu Unsicherheit führen:  

Betriebsausflug

Grillabend

Pausen auf dem Betriebsgelände

Pausen ausserhalb des Betriebsgeländes

Besuch von Kursen

Transporte auf dem Arbeitsweg

BU

NBU

BU

NBU

BU

BU


Unfallmeldung bei mehreren Arbeitgebern

Wenn ein verunfallter Mitarbeiter mehrere Arbeitgeber hat, stellt sich die Frage, welche Versicherung zuständig ist: