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Lohnsummendeklaration - massgebender Lohn

Ende Jahr müssen die Lohnsummen des vergangenen Jahres an verschiedene Versicherungen gemeldet werden:

  • AHV 
  • Unfallversicherung
  • Krankentaggeldversicherung

Welche Lohnbestandteile zum massgebenden Lohn zählen und somit bei der jeweiligen Versicherung abzugspflichtig sind, findest du hier:

  • AHV-pflichtige Lohnbestandteile (siehe Ziffer 10ff)
  • UVG-pflichtige Lohnbestandteile (analog AHV, hier aber übersichtlicher dargestellt. Ziffer 3 ist etwas schwer verständlich. Gemeint ist, dass die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers abzugspflichtig ist, weil es ich um Lohn handelt. Von diesem Lohn werden die von der Versicherung ausgeschütteten Taggelder abgezogen, weil es sich bei Taggeldern nicht um Lohn, sondern um Lohnersatz handelt und dieser ist eben nicht abzugspflichtig ist. Genau deshalb empfehle ich dir wärmstens, die Taggelder schon in der Lohnabrechnung zu verrechnen, dann stimmt Ende Jahr die Lohnsummendeklaration automatisch auch).  
  • KTG-pflichtige Lohnbestandteile: siehe Versicherungspolice

Wenn du die Lohnarten in deinem Lohnprogramm korrekt konfiguriert hast, hast du mit der Lohndeklaration Ende Jahr keine Probleme. Wenn du mit Excel arbeitest, eventuell schon (dann fängt das Problem aber schon früher an, denn wenn die Deklaration nicht stimmt, stimmen vorher schon die Abzüge des Mitarbeiters gemäss Lohnabrechnung und somit auch sein Lohnausweis nicht). Eine saubere Lohnbuchführung lohnt sich also.