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Ferien auszahlen

Die gängige Formel für die Ferienauszahlung

Ferien darfst du deinen Monatslohn-Angestellten höchstens am Ende des Arbeitsverhältnisses auszahlen. 

 

Die gängigste Formel für die Auszahlung lautet wie folgt: 

 

Monatslohn plus Anteil 13. ML durch 21.75 Tage x Anzahl auszuzahlende Ferientage.

Bzw. Jahreslohn Jahreslohn inkl. 13. ML durch 261 Tage x Anzahl auszuzahlende Ferientage.

 

Die 21.75/261 Tage entsprechen den durchschnittlichen Arbeitstagen pro Monat/Jahr. 365 Kalendertage minus 52 Wochenenden = 261 Tage. Der 365. Tag kann vernachlässigt oder abgezogen werden (260 Tage bzw. 21.66 Tage wären also auch möglich). 

 

Beispiel mit CHF 5'000.- Monatslohn x 13

 

CHF 5'416.50 Monatslohn : 21.75 Tage = CHF 249.05 pro Ferientag

CHF 65'000 Jahreslohn : 261 Tage = CHF 249.05 pro Ferientag

 

Was ist daran nun falsch?

 

Die korrekte Formel für die Ferienauszahlung

Sagen wir, der Mitarbeiter hat Anrecht auf 5 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Er erhält also seinen Jahreslohn für 47 Wochen Arbeit und 5 Wochen Ferien. 5/52 des Jahreslohns sind für die Ferien und 47/52 für die Arbeit. 

 

5:52 = 9.62 % Ferien

47:52 = 90.38 % Arbeit

9.62 + 90.38 = 100 % (1 ganzes Jahr)

 

Wenn du die vollen 5 Wochen Ferien auszahlen musst, hat der Mitarbeiter aber effektiv nicht nur 90.38 % Arbeit geleistet, sondern eben 100 %. 90.38 wird somit zum Hundert. 5 Wochen Ferien "in Prozent vom Hundert" rechnest du 9.62:90.38 = 10.64 %

 

Kommt dir diese Zahl bekannt vor?

 

Wenn du Mitarbeiter im Stundenlohn beschäftigst und 5 Wochen Ferien bezahlst, wahrscheinlich schon. Denn genau von dort kommt sie. Sie gilt aber auch für die Auszahlung nicht bezogener Ferien bei Vertragsende (BGE 129 III 664, E. 7.3; BGE 134 III 405). 

 

Rechnen wir nach: 

365 Tage minus Wochenenden und 5 Wochen Ferien = 236 Arbeitstage pro Jahr. 

CHF 65'000 Jahreslohn : 236 Tage = CHF 275.40 pro Ferientag

CHF 65'000 Jahreslohn : 261 Tage + 10.64 % = CHF 275.55 pro Ferientag

 

Alternativen zur Ferienauszahlung?

Sorge dafür, dass dein Mitarbeiter seine Ferien vor Vertragsende beziehen kann, dann musst du auch nichts auszahlen. Die Ferien sollten immer in gleichen Kalenderjahr bezogen werden, in dem der Anspruch entsteht. Plane die Ferien zusammen mit deinen Mitarbeitern frühzeitig.