Stellenmeldepflicht

Als Folge der Abstimmung «Gegen Masseneinwanderung» vom Februar 2014 gibt es seit dem 01.07.2018 eine Stellenmeldepflicht für Berufe, deren jährliche Arbeitslosenquote über 8 Prozent beträgt (ab dem 01.01.2020 wird die Schwelle auf 5 Prozent herabgesetzt).

 

Was ist zu tun und weshalb?

Die betroffenen Stellen müssen der RAV zwingend gemeldet werden. Erst später dürfen sie  öffentlich ausgeschrieben werden. Durch diesen Zeitvorsprung sollen bei der RAV gemeldete Personen (Inländer wie Ausländer) einen Wettbewerbsvorteil haben. Innert 3 Arbeitstagen stellt die RAV dir geeignete Kandidatendossiers zu. Du prüfst sie ganz normal.

 

Wie weiss ich, welche Stellen betroffen sind?

Das Seco hat eine Liste der betroffenen Berufe zusammengestellt:

Weitere Informationen findest du unter www.arbeit.swiss.ch.

 

Wie gehe ich genau vor?

  • Die offene Stelle ist via Job Room der RAV zu melden 
  • Nach Eingang der RAV-Bestätigung besteht ein Publikationsverbot für 5 Arbeitstage 
  • Du prüfst die eingegangenen RAV-Dossiers und sprichst Einladungen oder Absagen aus
  • Am 6. Arbeitstag nach Eingang der RAV-Bestätigung darfst du die Stelle normal ausschreiben