Als Folge der Abstimmung «Gegen Masseneinwanderung» vom Februar 2014 gibt es seit dem 01.07.2018 eine Stellenmeldepflicht für Berufe, deren jährliche Arbeitslosenquote über 8 Prozent beträgt (ab dem 01.01.2020 wird die Schwelle auf 5 Prozent herabgesetzt).
Was ist zu tun und weshalb?
Die betroffenen Stellen müssen der RAV zwingend gemeldet werden. Erst später dürfen sie öffentlich ausgeschrieben werden. Durch diesen Zeitvorsprung sollen bei der RAV gemeldete Personen (Inländer wie Ausländer) einen Wettbewerbsvorteil haben. Innert 3 Arbeitstagen stellt die RAV dir geeignete Kandidatendossiers zu. Du prüfst sie ganz normal.
Wie weiss ich, welche Stellen betroffen sind?
Das Seco hat eine Liste der betroffenen Berufe zusammengestellt:
Weitere Informationen findest du unter www.arbeit.swiss.ch.
Wie gehe ich genau vor?