Zeitlicher Kündigungsschutz (Sperrfristen)

Was ist eine Sperrfrist?

Sperrfristen sind ein zeitlicher Kündigungsschutz zugunsten des Mitarbeiters, während er unverschuldet an der Arbeit verhindert ist. Dies trifft gemäss Art. 336c, OR wie folgt zu: 

Krankheit / Unfall

(teilweise oder 100 % spielt keine Rolle)

Während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, jedoch:

 - im 1. Dienstjahr max. 30 Kalendertage

 - im 2. - 5. Dienstjahr max. 90 Kalendertage

 - ab dem 6. Dienstjahr max. 180 Kalendertage

Schwangerschaft

Während der Dauer der Schwangerschaft plus

16 Wochen nach der Niederkunft

Leistung von obligatorischem Militär-, Zivildienst etc.

Während der Dauer der Dienstleistung sowie, falls diese länger als 11 Tage dauert, zusätzlich während 4 Wochen davor und 4 Wochen danach

Teilnahme an einer staatlichen Hilfsaktion im Ausland (Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt) 

Während der Dauer der Teilnahme

Merke: bei jeder Abwesenheit mit neuem Grund beginnt die Sperrfrist wieder von vorne zu laufen! Dauert eine Abwesenheit mit gleichem Grund über einen Dienstjahrwechsel hinweg und haben diese Dienstjahre verschieden lange Sperrfristen, gilt die längere Sperrfrist für die gesamte Dauer dieser Abwesenheit. 


Erklärvideo zu Sperrfristen bei Kündigung

Wann kommen die Sperrfristen nicht zur Anwendung?

Die Sperrfristen gelten nicht bei:

Sperrfristen sind also höchstens dann relevant, wenn die Kündigung einseitig durch den Arbeitgeber erfolgt und die Probezeit bereits abgelaufen ist. 


Sperrfristen und Änderungskündigung

Hat dein Mitarbeiter dem mittels Änderungskündigung unterbreiteten neuen Vertrag nicht zugestimmt und befindet sich jetzt in der Kündigungsfrist, kommt bei einem Sperrfristereignis auch für ihn der Kündigungsschutz zur Anwendung. Das Vertragsende zögert sich also hinaus.

 

Hat der Mitarbeiter den mittels Änderungskündigung unterbreiteten neuen Vertrag bereits unterschrieben, ist die Sperrfrist bei einem Ereignis nicht mehr relevant. Der Vertrag gilt ab dem vereinbarten Datum. 

 

Übrigens ist bei einer Änderungskündigung darauf zu achten, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird, bevor der neue (schlechtere) Vertrag in Kraft tritt und dass der Mitarbeiter eine angemessene Bedenkzeit erhält. 

Sperrfristen und Freistellung

Oft melden sich Mitarbeiter nach der Kündigung krank. Deshalb werden gekündigte Mitarbeiter häufig mit 100 % Lohnzahlung freigestellt, in der Hoffnung, dass sie dann kein Arztzeugnis einreichen. Landet dennoch ein Arztzeugnis auf deinem Pult, kommt auch bei Freistellung die Sperrfrist zum Tragen. Hingegen hat ein kranker Mitarbeiter (je nach Anstellungsbedingungen) vielleicht nur 80 % Lohnfortzahlung zugut und nicht 100 %. Du solltest zudem in der Freistellungsvereinbarung festhalten, dass du im Fall einer Vertragsverlängerung durch ein Sperrfristereignis die Möglichkeit hast, die Freistellung zurückzunehmen. 

Kündigung bei Krankheit oder Unfall

Wenn du deinem Mitarbeiter kündigen musst, weil er schon lange arbeitsunfähig ist, dann kannst du das nach Ablauf der Sperrfrist tun. Als Grund solltest du aber nicht die Krankheit oder den Unfall an sich angeben, sondern organisatorische Gründe. Irgendwann musst du ja vermutlich aus betrieblicher Notwendigkeit die Stelle neu besetzen.