Moderne Arbeitszeugnisse

Das sagt das Gesetz

Art. 330a OR besagt:

 

«1 Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich

über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und

sein Verhalten ausspricht.»

 

Damit ist ein sogenanntes Vollzeugnis gemeint.

 

»2 Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über

die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.»

 

Damit ist eine Arbeitsbestätigung gemeint. 


Welchen Grundsätzen muss ein Arbeitszeugnis entsprechen?

So muss ein Zeugnis formuliert sein, damit es gesetzlich in Ordnung ist:

  • wahr
  • klar
  • wohlwollend
  • vollständig
  • einheitlich
  • individuell

Grundsatz der Wahrheit

Das Zeugnis muss objektiv wahr sein. D.h. die Angaben über die Art und Dauer der Anstellung sowie die Leistungen und das Verhaltens müssen richtig sein. Auch Negatives darf, oder muss sogar im Zeugnis erwähnt werden – sofern es für das Arbeitsverhältnis relevant war. Als Massstab kannst du die Anforderungen deines Betriebs und der Branche heranziehen, die üblicherweise an die Leistung und das Verhalten dieser Funktion gestellt werden. Ein unwahres Zeugnis kann zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem neuen Arbeitgeber führen.

Grundsatz des Wohlwollens

Das Zeugnis soll das berufliche Fortkommen des Mitarbeiters fördern. D.h. es soll ihn dabei unterstützen, eine neue Stelle zu finden. Daher muss die Sprache wohlwollend sein.

 

Die Grundsätze der Wahrheit und des Wohlwollens können sich widersprechen. Und zwar dann, wenn der Arbeitgeber mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden war. In diesem Fall hat die Wahrheitspflicht Vorrang vor dem Wohlwollen. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf ein wahres, nicht aber auf ein gutes Zeugnis. Der Grundsatz des Wohlwollens besagt nur, dass Negatives möglichst schonend formuliert werden sollte. Geringfügige Verfehlungen, die für die Gesamtwürdigung kaum relevant waren, sind nicht zu erwähnen. Wir alle wissen, dass es immer verschiedene Wahrheiten gibt. Wie können wir die widersprüchlichen Anforderungen also sprachlich korrekt umsetzen? Mit der Brückentechnik.

Grundsatz der Vollständigkeit

Das Zeugnis muss neben der Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch zwingend die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters über die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses beurteilen. Es hat sich über sämtliche wesentlichen Tatsachen auszusprechen, die für eine Gesamtbeurteilung von Bedeutung sind und das schliesst unter Umständen auch Negatives mit ein. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, welche Stärken und Schwächen er im Zeugnis hervorheben will. Es muss nicht alles Wesentliche einzeln erwähnt werden; Bewertungen dürfen auch zusammengefasst werden, wenn das Gesamtbild am Ende stimmig ist. Einmalige Vorkommnisse (positive wie negative), die für den Mitarbeiter nicht charakteristisch sind, sind nicht zu erwähnen.

Grundsatz der Individualität

Ein Zeugnis muss für jeden Mitarbeiter persönlich abgefasst sein. D.h. der Mitarbeiter sollte in den Formulierungen wiederzuerkennen sein. Individuelle Stärken, Schwächen und Erfolge sind besonders hervorzuheben. Berufliche oder arbeitsplatzbedingte Umstände sollen einfliessen. Die Formulierung soll möglichst genau auf den Mitarbeiter zugeschnitten sein und seine vollständigen individuellen Kompetenzen beschreiben.

Grundsatz der Klarheit

Das Zeugnis muss in allgemein verständlicher und klarer Sprache abgefasst sein. Die Aussagen müssen für den Leser eindeutig sein. Nur so kann der Mitarbeiter überprüfen, ob das Zeugnis richtig ist. Mehrdeutige Aussagen, die sogenannte Codes, sind verboten. Du musst sicherstellen, dass durch die Wortwahl, Satzstellung oder Auslassungen nicht kein unwahres oder unvollständiges Bild

entsteht.

Grundsatz der Einheitlichkeit

Wer im Unternehmen in verschiedenen Funktionen tätig war, hat Anspruch auf ein einziges Zeugnis, welches sämtliche seiner Stationen und somit seine Entwicklung innerhalb der Firma chronologisch widerspiegelt. Für Mitarbeiter mit einer langen Laufbahn innerhalb des Unternehmens bieten sich deshalb biografische Zeugnisse an. In der Praxis wird in solchen Fällen oft auf ältere Zwischenzeugnisse verwiesen. Sofern der Mitarbeiter damit einverstanden ist,

ist das in Ordnung.


Häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeugnis