Oft bieten Arbeitgeber dem Mitarbeiter bei einer Kündigung die sofortige Freistellung mit 100 % Lohnfortzahlung an. Dies geschieht in der Hoffnung, dass der Mitarbeiter sich dann nicht krankschreiben lässt und sich das Vertragsende somit nicht hinauszögert. Doch der Mitarbeiter kann auch bei einer Freistellung arbeitsunfähig werden und dann löst dies genauso eine Sperrfrist (zeitlicher Kündigungsschutz) aus. Ob eine Sperrfrist zum Tragen kommt und sich somit das Arbeitsverhältnis...
Kann heute überhaupt noch eine Kündigung ausgesprochen werden, ohne dass der Mitarbeiter anschliessend ein Arztzeugnis schickt? Selten. Sehr selten. Lass uns heute ein konkretes Fallbeispiel und die rechtlichen Möglichkeiten zusammen anschauen.
Ein Ferienanrecht entsteht grundsätzlich nur, wenn man auch arbeitet. Ein Mitarbeiter erarbeitet sich pro Monat jeweils 1/12 seines jährlichen Ferienanrechts: 1,67 Tage bei 4 Wochen Ferien pro Jahr 2,08 Tage bei 5 Wochen Ferien pro Jahr 2.5 Tage bei 6 Wochen Ferien pro Jahr Doch es gibt Ausnahmen vom Grundsatz «keine Ferien ohne Arbeit»: Falls der Mitarbeiter aus Gründen, die die Arbeitgeberin zu vertreten hat (Arbeitgeberverzug nach Art. 324 OR), keine Arbeit leistet, wächst das...
Die Arbeitgeberin darf den Ferienzeitpunkt bestimmen, Ferien dürfen grundsätzlich nicht ausbezahlt werden und man kann trotz Arbeitsunfähigkeit ferienfähig sein.
Ferien darfst du deinen Monatslohn-Angestellten höchstens am Ende des Arbeitsverhältnisses auszahlen. Die gängigste Formel für die Auszahlung lautet wie folgt: Monatslohn plus Anteil 13. ML durch 21.75 Tage x Anzahl auszuzahlende Ferientage. Bzw. Jahreslohn Jahreslohn inkl. 13. ML durch 261 Tage x Anzahl auszuzahlende Ferientage. Die 21.75/261 Tage entsprechen den durchschnittlichen Arbeitstagen pro Monat/Jahr. 365 Kalendertage minus 52 Wochenenden = 261 Tage. Der 365. Tag kann...
Für die Auszahlung von Überstunden empfehle ich dir folgende Formel: Jahreslohn plus 13. Monatslohn sowie allfällige fixe Zulagen (z.B. Gefahren-, Nacht- oder Sonntagszulagen) geteilt durch Jahressollstunden (BGE 4A_352/2010 und BGE 132 III 172). Beispiel mit CHF 5'000.- Monatslohn x 13 und 42h-Woche CHF 65'000 Jahreslohn : 2'184h = CHF 29.76 pro Stunde. Falls du den Zuschlag von 25 % nicht vertraglich wegbedungen hast, rechnest du das Resultat jetzt noch x Faktor 1.25. Achtung: den Zuschlag...
Fachwissen Personal · 19. November 2020
Immer wieder steht man als Arbeitgeber vor der Frage, welche Absenzen zu bezahlen sind und welche als Freizeit gelten. So sieht es im Moment (Stand 2021) gesetzlich aus:
Fachwissen Personal · 19. November 2020
Heute ist es kaum mehr möglich, eine Kündigung auszusprechen, ohne dass sich der Mitarbeiter anschliessend krankmeldet oder zumindest damit droht. Meist handelt es sich dann um eine sogenannt arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit. Das heisst, der Mitarbeiter ist in jeder anderen Firma arbeitsfähig, nur bei dir nicht, weil ihm die Arbeit in deinem Betrieb nach der Kündigung nicht mehr zugemutet werden kann. In dieser Situation gibt es zwei Möglichkeiten. Der Mitarbeiter wird bis zum...
Fachwissen Personal · 28. September 2020
Ich empfehle dir, für die Berechnung des Ein-, bzw. Austrittslohnes bei angefangenen Monaten (z.B. Kündigung in der Probezeit) die Methode mit durchschnittlich 21.75 Arbeitstagen pro Monat:
Fachwissen Personal · 28. September 2020
Wenn du bei Arbeitsunfähigkeit den Bruttolohn auf 80 % kürzt, musst du als erstes den Monatslohn oder Jahreslohn auf Taglohn umrechnen (weil solche Absenzen ja selten nur ganze Monate dauern). Hierfür kannst du als Arbeitgeber zwischen zwei Methoden wählen: Kalendertage oder Arbeitstage.