Austritt

Informationspflicht des Arbeitgebers (Art. 331, Abs. 4 OR)

Du bist verpflichtet, austretende Mitarbeiter über die Versicherungsdeckung nach Vertragsende zu informieren (unabhängig davon, wer gekündigt hat). Hier findest du ein Austrittsmerkblatt im Word-Format, das du gerne herunterladen und wo nötig anpassen darfst: 

Lohnverarbeitung bei Austritt

Allenfalls musst du deinem Mitarbeiter am Ende des Arbeitsverhältnisses noch Ferien und/oder Überstunden auszahlen. Hier erfährst du, wie das geht: